Um durch das kolumbianische Territorium zu reisen und den Rhythmus der Freundlichkeit seiner Bewohner, den Reichtum seines Landes und das kulturelle Angebot von Städten wie Bogotá, Medellín, Cartagena, Cali oder Barranquilla, zu entdecken, informieren Sie sich am Besten vorher über die Voraussetzungen für die Einreise in das Land. 

 

Vor dem Reiseantritt

Visa

Bürger einiger Länder müssen ein Touristenvisum vorlegen, das sie bei den kolumbianischen Botschaften oder Konsulaten im Ausland beantragen müssen. Unter dem folgenden Link können Sie überprüfen, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.

Konsultieren Sie die Länder, die ein Visum benötigen: https://www.cancilleria.gov.co/tramites_servicios/visa/requisitos.

Überprüfen Sie auch die Resolution 1128 von 2019: https://www.cancilleria.gov.co/sites/default/files/resolucion_1128_de_2018.pdf.  

 

Andere Arten von Visa 

Denken Sie daran, dass es verschiedene Arten von Visa für diejenigen gibt, die nicht aus touristischen Gründen nach Kolumbien reisen. Wenn dies Ihr Fall ist, können Sie die Voraussetzungen für ein Studentenvisum unter nachfolgendem Link überprüfen: https://www.cancilleria.gov.co/tramites_servicios/visa/m-estudiantes

Wenn Sie ein Arbeitsvisum benötigen, konsultieren Sie bitte folgenden Link: https://www.cancilleria.gov.co/tramites_servicios/visa/m-trabajador

 

Einreise in Kolumbien

Einreise

Bei der Einreise nach Kolumbien sollten Sie einige wichtige Empfehlungen beachten. In diesem Abschnitt finden Sie Informationen rund um das Mitführen Ihres Gepäcks, die Vorschriften für das Einführen von Fremdwährungen und den temporären Import von Gütern.

Während Ihres Aufenthalts in unserem Land sollten Sie auch die Notrufnummern und die Einrichtungen, die für Sicherheit und Wohlbefinden sorgen, im Auge behalten. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle diese Informationen zur Verfügung.

 

Flughafensteuer

Dies ist der Betrag, der den Fluggästen für die Nutzung von Flughafeneinrichtungen berechnet wird. Der Fluggast ist verpflichtet, den Betrag für die Erbringung des regulären und außerplanmäßigen gewerblichen Luftverkehrsdienstes zu zahlen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Airport Services. Telefone: + 57 (1) 425 1000, + 57 (1) 425 1000, + 57 (1) 425 1000 ext. 2588 und 2083.

Fax: + 57 (1) 413 9459 oder kontaktieren Sie die Fluggesellschaft; einige haben diese Kosten bereits in ihren Tarifen enthalten.

Um den Betrag und die Bedingungen der Flughafengebühr zu erfahren, besuchen Sie bitte folgenden Link: http://www.aerocivil.gov.co/atencion/participacion/Proyectos%20de%20normatividad/Proyecto%20-%20Ap%C3%A9ndice%202%20RAC%2014%20-%20Cobro%20tasas%20aeroportuarias.pdf

 

Gepäck

Bei der Einreise nach Kolumbien kann der Reisende zwei Arten von Gepäck mitführen: beaufsichtigte Gepäckstücke und unbeaufsichtigtes Gepäck. 

 

Beaufsichtigtes Gepäck

Dies ist das Gepäck, das der Reisende zum Zeitpunkt der Einreise in das Land mit sich führt. Es kann aus persönlichen und erlaubten Gegenständen bestehen.

 

Unbeaufsichtigtes Gepäck

Dieses Gepäck reist vor oder nach der Ankunft des Reisenden in das Land ein. Es muss auf seinen Namen ausgestellt sein. 

Wenn ein Teil des Gepäcks bereits verladen wurde oder wird, muss es auf dem Formular für die Erklärung von Gepäck und Geld deklariert werden. Ebenso muss der Zollbeamte informiert werden, bevor es die Zollzone verlässt. Andernfalls unterliegt das Gepäck dem normalen staatlichen Einfuhrverfahren. Auf Gepäck, das dreißig Tage vor oder neunzig Tage nach dem Ankunftstag des Reisenden eintrifft, wird eine Steuer von 15% erhoben.

 

Einfuhr aus Geld und Waren

Zusätzlich zu seinen persönlichen Gegenständen hat jeder Reisende das Recht, Geld und Waren nach Kolumbien einzuführen. Ob diese steuerfrei sind oder nicht, hängt von den folgenden Bedingungen ab:

  • 10.000 US-Dollar oder den entsprechenden Betrag in jeder Währung. Übersteigt der eingeführte Betrag diesen Wert, so ist es erforderlich, diesen Import bei den zuständigen Zollbehörden anzumelden.

  • Gegenstände für den familiären und persönlichen Gebrauch in nicht-kommerziellen Mengen bis zu 1.500 US-Dollar. Diese Gegenstände sind steuerfrei und müssen als Begleitgepäck mitgebracht werden.

  • Gegenstände für den häuslichen Gebrauch, Sport oder Kunst, Beruf oder Gewerbe des Reisenden, bis zu maximal 3 jeder Art, mit einem Wert von maximal 2.500 USD. Auf diese Waren wird eine Steuer von 15% erhoben und der Reisende muss einen Mindestaufenthalt im Ausland von 5 Tagen einhalten. Dieses kann als beaufsichtigtes oder unbeaufsichtigtes Gepäck eingeführt werden.

  • Die Einfuhr von Kulturgütern aus anderen Ländern (u.a. kulturelle, historische, künstlerische oder ökologische Güter) ist den Zollbehörden zu melden. Es ist wichtig, klarzustellen, dass es bei ökologischen Produkten besondere Verfahren und Vorschriften gibt, so dass der Bericht an die Zollbehörde hierfür nicht ausreicht, um in das Land einzureisen.


 

Einführung von Waren durch Minderjährige

Minderjährige dürfen Waren nur bis zu einem Wert von 50% der hier angegebenen Beträge einführen.

Artikel oder Waren, die nicht im Rahmen dieser Modalität eingeführt werden dürfen:

  • Fahrzeuge und Ausrüstungen für Eisenbahnen oder Automobile

  • Flugzeuge, Ballone, Luftschiffe und Segelflugzeuge

  • Boote oder schwimmende Geräte oder Teile davon

  • Waffen, Munition und Sprengstoffe

  • Transportausrüstung, wie z.B. Reifen und Ersatzteile für Autos oder Maschinen

  • Ausnahmen: Fahrräder, Rollstühle und Buggys.

  • Beispiel: Wenn der Reisende mehr als fünf Tage unterwegs war, beträgt das Kontingent bis zu 4.000 US-Dollar. Dazu gehören Haushaltswaren, Sportartikel und solche, die zum Handwerk oder Handel des Reisenden gehören. Sie können bis zu 3 Einheiten von jeder eingeben, die die Quote von 4.000 USD nicht überschreiten, von denen 1.500 USD steuerfrei sind. Auf die restlichen 2.500 US-Dollar werden 15% Steuern erhoben (nur einmal pro Jahr). Daher ist es wichtig, immer die Rechnung der gekauften Artikel mitzuführen, um deren Wert zu überprüfen.


 

Einführung von Fremdwährungen

Ein Reisender, der nach Kolumbien einreist, ist berechtigt, einen Gesamtbetrag von höchstens 10.000 US-Dollar oder den entsprechenden Betrag in anderen Währungen, einschließlich der kolumbianischen gesetzlichen Währung in bar, mitzuführen, und ist gesetzlich verpflichtet, dies auf dem Formular für Gepäck und Gelderklärung anzugeben.

Der Reisende darf das Land betreten, sofern er den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag nicht überschreitet:

  • Fremdwährung in bar

  • Fremdwährung in repräsentativen Titeln derselben Art

  • Handelbare Fremdwährungsinstrumente


 

Transport von Haustieren

Der Reisende muss sich nach seiner Ankunft in Kolumbien und dem Ausfüllen des DIAN-Formats, in dem er die Einreise des Haustieres registriert, mit den folgenden Dokumenten und in Begleitung des Haustieres an das ICA Office of Port Health am Flughafen wenden, um die entsprechende Inspektion und die anschließende Genehmigung zur Einreise in das Land durchzuführen.

  • Gesundheitszeugnis, das vor höchstens acht Tagen ausgestellt wurde, unterzeichnet von einem Tierarzt.

  • Gültiger Impfschein.

  • Damit Hunde und Katzen in das Land einreisen können, verlangt die ICA ein internationales Veterinärzertifikat, das garantiert, dass das Tier 48 Stunden vor dem Boarding keine Tollwutsymptome aufweist.

Für Inlandsflüge muss nach Vorlage einer gültigen, von einem Tierarzt ausgestellten Impfbescheinigung ein interner Mobilisierungsschein angefordert werden. 

Für weitere Informationen rufen Sie uns an unter + 57 (1) 425 1000 Ext. 2297 - 2330, oder besuchen Sie diesen Link: https://www.ica.gov.co/noticias/ica-reglamenta-salida-entrada-mascotas-colombia