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Reisende aus Ländern mit Einschränkungen müssen ihr Touristenvisum im kolumbianischen Konsulat ihres Heimatlandes beantragen.
Für die Einreise nach Kolumbien gibt es keine Einschränkung bezüglich der Staatsangehörigkeiten. Es bedarf des Visums, mit Ausnahme für Staatsangehörige nachfolgender Länder, die ausschließlich zu Tourismuszwecken einreisen und deren Aufenthalt im Land 90 Tage nicht überschreiten darf: Argentinien, Österreich, Barbados, Belgien, Brasilien, Kanada, Costa Rica, Chile, Dänemark, Ecuador, El Salvador, Spanien, Vereinigte Staaten von Amerika, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Guatemala, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Mexiko, Norwegen, Niederlande, Peru, Polen, Republik Korea (Südkorea), Bundesrepublik Deutschland, Schweden, Schweiz, Trinidad und Tobago, Uruguay, Venezuela und Ausländer mit festem Wohnsitz in Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Ausländer, die keine Einschränkung für die Einreise nach Kolumbien haben, und einziger Zweck der Tourismus ist, können bis zu 90 Tage im Land bleiben. Es zählt das Datum, das der Beamte bei der Einreise in den Reisepass gestempelt hat.
Diejenigen, die aus Arbeits- oder Studiengründen nach Kolumbien kommen, müssen beim zuständigen kolumbianischen Konsulat ihres Landes ein Visum oder eine Genehmigung beantragen. Man unterscheidet zwischen temporären und Residenzvisum. Das erste wird Personen erteilt, die nicht die Absicht haben, im Lande zu bleiben, das zweite denjenigen, die sich in Kolumbien niederlassen wollen.
Vor Reiseantritt wird empfohlen, sich beim nächsten Konsulat oder Botschaft zu erkundigen, welche Formalitäten und Voraussetzungen gemäß der kolumbianischen Gesetzgebung für jeden einzelnen Fall nötig sind.
Weiterhin ist es empfehlenswert, folgende Dokumente bei der Reise gegebenenfalls dabei zu haben:
Bei einem Aufenthalt von weniger als 24 Stunden oder im Falle einer Durchreise werden weder temporäres Besuchervisum noch Einreisegenehmigung benötigt.
Weitere Information zum Thema Visa finden Sie im Dekret 2107 vom 8. Oktober 2001, unter www.minrelext.gov.co, oder unter der Rufnummer (+571) 5662008.
In der Einwanderungsbehörde in Bogotá, Calle 100 Nº 11-27, kann man die Verlängerung bis zu neunzig (90) Tagen beantragen.
Wenn der Grund der Einreise Studium oder Arbeit sind, muss der Reisende vorher in seinem Heimatland bei dem dort zuständigen kolumbianischen Konsulat das Visum oder die Genehmigung beantragen.
Alle Auskünfte bezüglich Formalitäten und Bedingungen der kolumbianischen Gesetzgebung werden vom Konsular- bzw. Botschaftsbeamten erteilt.
Kolumbianische Botschaften und Konsulate im Ausland
Kolumbien kann man auf verschiedenen Wegen erreichen:
Avianca ist die einheimische Fluggesellschaft, die internationale Strecken fliegt. Fluggesellschaften wie u.a. Air France, Iberia, Air Plus Comet, Continental Airlines, American Airlines, Varig, Mexicana de Aviación und Aerolíneas Argentinas, fliegen regelmäßig nach Kolumbien. Fragen Sie in Ihrem Reisebüro nach.
Ungefähre Flugzeit zwischen einigen Großstädten und Bogotá:
Internationale Flughäfen:

Die Ausreisesteuer von Kolumbien beträgt 66 US Dollar, und muss bei allen Ausreisen von kolumbianischen Staatsbürgern und Ausländern, die sich länger als 2 Monate in Kolumbien aufgehalten haben, gezahlt werden. Im Falle eines Aufenthaltes von weniger als zwei Monaten beträgt die Ausreisesteuer für Ausländer 33 US Dollar. Bei einigen Fluggesellschaften wie Air France, American Airlines und Avianca, ist diese Steuer, je nach Flugroute, im Preis des Flugtickets enthalten.
Die Ausreisesteuer muss bei der Ausreise im Flughafen in Bar und in einer einzigen Währung gezahlt werden (entweder in kolumbianischen Pesos oder in US Dollar, mit Ausnahme von 100 US Dollarscheinen).
Für weitere Information über den Flugverkehr in Kolumbien lesen Sie bitte auf der Internetseite www.aerocivil.gov.co nach.
Die Uhrzeit Kolumbiens richtet sich nach dem Nullmeridian von Greenwich und hat eine Zeitverschiebung von fünf oder sechs Stunden je Jahreszeit der anderen Länder. Wenn es hier 12:00 Uhr mittags ist, ist es in London 17:00 Uhr, in Madrid 18:00 Uhr, New York zeitgleich und in Los Ángeles 9:00 Uhr. Im Sommer verschiebt sich die Uhrzeit um eine Stunde mehr oder weniger, je nach Ost- oder Westrichtung der Referenzstädte.

Kolumbien liegt zwischen dem 4. südlichen und dem 12. nördlichen Breitengrad, und zwischen dem 67. und 79. westlichen Längengrad. Es ist ein Land am Äquator und seine klimatische Bedingungen werden hauptsächlich von den Passatwinden, der Feuchtigkeit und besonders durch die Höhe über dem Meeresspiegel bestimmt: Je höher gelegen, umso niedriger die Temperaturen.
Es gibt zwei sog. Jahreszeiten, die sich fast im gesamten Gebiet in zwei Regenperioden von April bis Juni und von August bis November und zwei dazwischen liegenden Trockenzeiten, auswirken. Und als Land am Äquator ist die Länge der Tages- und Nachtstunden über das ganze Jahr konstant.
Nicht in Kolumbien wohnhafte Reisende sind berechtigt, befristet und steuerfrei folgende Artikel einzuführen:
Die offizielle Landeswährung Kolumbiens ist der Peso ($). Die Ein- und Ausfuhr von Geld in dieser oder jeder anderen Währung ist begrenzt und muss bei der Ein- oder Ausreise erklärt werden.
In den kolumbianischen Städten wird als Strom 110 V verwendet. Die Steckdosen sind amerikanischer Art, mit zwei flachen Eingängen. In den Hotels ist der elektrische Strom im Allgemeinen geregelt. Entsprechende Adapter und Stromwandler bekommt man im Handel zu kaufen. Es wird aber empfohlen, erst zu fragen, bevor man elektrische Geräte anschließt.
Vorwahlnummern für Anrufe vom Ausland nach Kolumbien
Das Land bietet reichliche Kommunikationsmöglichkeiten für Orts- und Inlandsgespräche von öffentlichen Apparaten aus. Sie funktionieren mit Münzen und teilweise mit Telefonkarten.
Es gibt 3 Anbieter im Mobil-Netz:

In den wichtigsten Städten haben die meisten Hotels öffentliche Internetanschlüsse. Fast an jedem Ort gibt es inzwischen Internet-Cafés, wo man Computer mit Internetanschluss zu sehr günstigen Preisen nutzen kann.
Zu den häufigsten, möglichen Erkrankungen zählen Höhenkrankheit oder Magen- und Darmprobleme, und in einigen Urwaldgegenden Malaria, Gelb- und Denguefieber.
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